Verfahrensrecht und Schiedsgerichtsbarkeit
Unsere Kanzlei baut auf seine Erfahrung im Bereich Verfahrensrecht sowie beim Erstellen von Schiedsgerichtsvereinbarungen, die im Nachhinein umgesetzt werden können. Hierbei ermitteln wir für unsere Kunden in jedem Einzelfall die Art der Schiedsgerichtsbarkeit und gegebenfalls die geeigneten institutionellen Schiedsgerichte.
Unsere Erfahrung im Bereich Verfahrensrecht ermöglicht es uns, unseren Mandanten Beratung sowie die notwendige Unterstützung bei der Verteidigung ihrer Interessen sowohl vor Gericht als auch bei jeglichen anderen Schlichtungsverfahren bei Streitfällen zu bieten. Hierunter fallen:
- Verfahrens- und Handelsrecht
- Verwaltungsstreitverfahren
- Nationale und internationale Schiedsgerichtsbarkeit