Verwaltungsrecht
Das öffentliche Recht ist oft ein zentrales Element von Unternehmensprojekten und bestimmt deren Durchführbarkeit. Der Bereich Verwaltungsrecht beinhaltet sowohl die umfassende Beratung der öffentlichen Verwaltung als auch die Verteidigung von Privatpersonen oder Firmen. Im Konkreten beinhaltet es:
- Umfassende Beratung von Rathäusern und lokalen Körperschaften
- Umfassende Beratung von Staatsunternehmen
- Öffentliche Verträge
- Subventionen und Unterstützungen
- Verwaltungsverfahren und –streitverfahren
- Beweisführung und Verwaltungsbeschwerden (Widerspruch und Beschwerde)
- Vermögenshaftung (Einforderung von Entschädigungen von Behörden)
- Beratung und Bearbeitung von behördlichen Genehmigungen und Lizenzen
- Sanktionsverfahren
- Anfechtung von Schätzungen (katastral, Wertzuwachs, Prüfung der Bewertung, etc.)
- Steuerprüfungen
UMWELTRECHT
- Juristische Beratung zum Umweltrecht